AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen

der Heilein Systemhaus GmbH & Co. KG, Steinhof 63, 40699 Erkrath, Geschäftsführer Dominik Heilein (Nachfolgend Firma Heilein genannt, Stand 04.08.2009)

§ 1 Allgemeines/ Vertragsabschluß

1.1 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Annahme der erworbenen Ware durch den Kunden zustande.
1.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma HEILEIN.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
2.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3 Die Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma HEILEIN über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % berechnet. Schecks werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage wird keine Haftung übernommen.
2.4 Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, so ist die Firma HEILEIN berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behält sich die Firma HEILEIN das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Firma HEILEIN berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Firma HEILEIN Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal in Höhe von € 26,-- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behält sich die Firma HEILEIN das Recht vor, diese geltend zu machen.
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von der Firma HEILEIN anerkannt.

§ 3 Lieferung, Lieferfrist, Versand, Gefahrenübergang

3.1 Sofern Lieferfristen vereinbart sind, verlängern sich diese gegebenenfalls um die Zeit, bis der Besteller der Firma HEILEIN die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.2 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von der Firma HEILEIN nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
3.3 Mit dem Kunden vereinbarte Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
3.4 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann die Firma HEILEIN nach eigenem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
3.5 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen.

§ 4 Umtausch bzw. Rücknahme

4.1 Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung.
4.2 Im Falle von Umtausch-, Rücknahme oder Gutschriftersuchen, deren Ursache nicht die Firma HEILEIN zu vertreten hat (z.B. Umtausch wegen Nichtgefallen, Kaufreue usw.), erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Firma HEILEIN. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreis abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 % des Rechnungsbetrages.
4.3 Mit dem Öffnen der Verpackung von Software erkennt der Käufer den Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von Software bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind defekt oder nicht lesbar.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Firma HEILEIN behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist die Firma HEILEIN berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. Bei einer Zurücknahme der Ware, sowie bei einer Pfändung der Vorbehaltssache, wird kein Rücktritt vom Vertrag ermöglicht.
5.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Firma HEILEIN unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für die Firma HEILEIN vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Firma HEILEIN nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Firma HEILEIN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5.4 Wird die Kaufsache mit anderen, der Firma HEILEIN nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt die Firma HEILEIN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller der Firma HEILEIN anteilmäßiges Miteigentum zu übertragen.
5.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an die Firma HEILEIN ab.

§ 6 Gewährleistung/ Haftungsausschluss

6.1 Die Firma HEILEIN gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird ohne Eigenschaftszusicherung unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
6.2 Keine Gewähr übernimmt die Firma HEILEIN für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
6.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/ oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der Firma HEILEIN oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von der Firma HEILEIN autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
6.4 Offensichtliche Mängel sind längstens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Liefe-rung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
6.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Firma HEILEIN nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfiehlt die Firma HEILEIN die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
6.6 Ist die Firma HEILEIN zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.7 Soweit nach Überprüfung der Kaufsache kein Mangel vorliegt, erhebt die Firma HEILEIN Überprüfungskosten von höchstens einhundert €uro zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.
6.8 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Die Firma HEILEIN haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet die Firma HEILEIN nicht, es sei denn, dass der Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
6.9 Die Gewährleistung erlischt, wenn Seriennummernaufkleber vom Produkt entfernt werden, da so die Herkunft nicht mehr nachvollzogen werden kann.

§ 7 Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

7.1 Die Firma HEILEIN kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
7.2 Wenn die Firma HEILEIN vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde für Aufwendung und den entgangenen Gewinn der Firma HEILEIN eine pauschale Entschädigung von 10 % des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behält sich die Firma HEILEIN das Recht vor, diesen geltend zu machen.

§ 8 Software, Literatur

Bei Lieferung von Software gelten über die AGB der Firma HEILEIN hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

§ 9 Verwendung von Kundendaten

9.1 Die Firma HEILEIN ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

§ 10 Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/ Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 11 Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

11.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB a.F. bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Mettmann vereinbart; die Firma HEILEIN ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
11.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

§ 12 Kostentragungsvereinbarung

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.